Die Bewertung kosmetischer Inhaltsstoffe berücksichtigt sowohl die Auswirkungen dieser Stoffe auf die menschliche Gesundheit als auch ihre Umweltauswirkungen. Sie basiert auf zwei ergänzenden Analysen: einer toxikologischen und einer ökotoxikologischen Bewertung.
Ein kosmetischer Inhaltsstoff wird bei Yuka als rot (riskant) 🔴 eingestuft, wenn alle drei folgenden Kriterien erfüllt sind:
1. Schwere Auswirkungen auf Gesundheit oder Umwelt
Der kosmetische Inhaltsstoff selbst oder potenzielle Verunreinigungen, die er enthalten kann, stehen im Zusammenhang mit schweren Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt.
Als schwerwiegend gelten Effekte für die menschliche Gesundheit, die das Risiko für akute Reaktionen oder chronische Erkrankungen erhöhen können, wie Krebs oder eine Toxizität, die ein oder mehrere Zielorgane betrifft (z. B. Bauchspeicheldrüse, Leber, Nieren, Lunge, Blut). Dazu zählen auch eine starke Hautsensibilisierung, schwere allergische Reaktionen sowie komplexe biologische oder metabolische Störungen, etwa Beeinträchtigungen des endokrinen, reproduktiven oder nervlichen Systems sowie Schädigungen der DNA.
Auf Umweltebene gelten Effekte als schwerwiegend, wenn sie zu erheblichen Beeinträchtigungen von Ökosystemen führen, etwa durch akute und/oder chronische Toxizität und/oder endokrine Störungen bei Arten verschiedener trophischer Ebenen (Algen, Mikroorganismen, wirbellose Tiere, Korallen, Fische und andere Wirbeltiere) in Konzentrationen, die mit einer Einstufung in die Umweltgefahrenkategorie 1 gemäß der europäischen CLP-Verordnung Nr. 1272/2008 vergleichbar sind.
2. Hohes Evidenzniveau
Der Zusammenhang zwischen dem Inhaltsstoff und mindestens einer seiner schweren Auswirkung auf die Gesundheit oder die Umwelt stützt sich auf belastbare wissenschaftliche Belege aus:
- einer offiziellen Bewertung oder Einstufung durch eine anerkannte Referenzbehörde (z.B. IARC, ECHA, BfR, SCCS, ANSES, US EPA, INERIS, Health Canada, ...), und/oder
- einem Bündel konvergierender wissenschaftlicher Belege aus komplementären methodischen Ansätzen (Tierversuche, In-vitro-Studien, epidemiologische Studien, Hautverträglichkeitstests, Analysen von Wechselwirkungen mit Hormonen, Hormonrezeptoren oder anderen zentralen Bestandteilen des Stoffwechsels, In-silico-Studien zur Vorhersage der Toxizität mittels Computermodellierung usw.).
3. Als gesundheitlich bedenklich eingeschätzte Exposition
Die geschätzte Exposition der Verbraucher oder der Umwelt kann gesundheitlich bedenkliche Werte erreichen oder überschreiten sowie eine unzureichende Sicherheitsmarge aufweisen, für die gesamte Bevölkerung oder für bestimmte Bevölkerungsgruppen (einschließlich bestimmter Altersgruppen oder spezifischer Regionen) sowie für lebende Organismen.
Unsere Bewertung der Exposition berücksichtigt insbesondere, je nach Verfügbarkeit der Daten:
- die geschätzte Konzentration des Inhaltsstoffs in den Produkten (gemeldete Verwendungsdaten, Analysedaten, zulässige Höchstwerte, Schätzungen von Gesundheitsbehörden);
- die Häufigkeit und die verwendeten Mengen dieser Produkte im Rahmen einer üblichen Nutzung;
- die kumulative Exposition, die sich aus demVorkommen des Inhaltsstoffs in mehreren kosmetischen Produkten ergibt, die in dieselbe Routine integriert werden kann;
- die Form, in der der Inhaltsstoff verwendet wird, insbesondere bei Nanopartikeln, deren sehr geringe Größe die biologische Reaktivität, die Anreicherung im Gewebe und potenziell die Toxizität erhöhen kann;
- die Hautpenetrationsrate bei auf die Haut aufgetragenen Kosmetika;
- weitere relevante Expositionswege je nach Produkttyp, insbesondere die Inhalation (Aerosole, Sprays), die versehentliche Aufnahme (Lippenprodukte) oder die Exposition der Schleimhäute (Intimhygieneprodukte);
- verschiedene Bevölkerungsgruppen, insbesondere Säuglinge, Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Schwangere, ältere Menschen sowie Personen mit trockener, geschädigter und/oder atopischer Haut, bei denen eine beeinträchtigte Hautbarriere das Eindringen von Substanzen erleichtern kann.
Auf Umweltebene berücksichtigt unsere Bewertung der Exposition insbesondere, je nach Verfügbarkeit der Daten:
- die physikalisch-chemischen Eigenschaften der Substanzen;
- ihre Mobilität in den verschiedenen Umweltkompartimenten (Wasser, Luft, Boden);
- ihre Persistenz, insbesondere anhand von Ergebnissen aus Biodegradabilitätstests;
- ihr Bioakkumulationspotenzial in lebenden Organismen;
- Schätzungen der Mengen, die durch menschliche Aktivitäten in die Umwelt freigesetzt werden.
Das wissenschaftliche Team von Yuka betrachtet das Expositionsniveau als bedenklich für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt, wenn bei der gesamten Bevölkerung oder bei einem Teil der Bevölkerung mindestens eine der folgenden Situationen beobachtet wird:
- Überschreitung eines Schwellenwerts für die Gesundheit oder die Umwelt (z. B. Sicherheitsmarge, abgeleitete Expositionshöhe ohne Wirkung, vorhergesagte Konzentration ohne Wirkung für die Umwelt), festgestellt durch eine Risikobewertungsbehörde (z. B. ECHA, SCCS, ANSES, US EPA, INERIS, Health Canada);
- Überschreitung eines Schwellenwerts, der in einer oder mehreren unabhängigen Studien mit hohem Evidenzniveau gemäß toxikologischen Standards offizieller Institutionen (z. B. IARC, JECFA, EFSA oder INERIS) nachgewiesen wurde;
- das Fehlen eines Expositionsschwellenwerts, der als sicher für die Gesundheit oder die Umwelt gelten kann. Denn bei bestimmten Substanzen, insbesondere bei solchen, die das endokrine System stören oder krebserzeugende und genotoxische Eigenschaften aufweisen können, kann selbst eine sehr geringe Exposition theoretisch eine schädliche Wirkung verursachen. In diesem Fall empfehlen Risikobewertungsbehörden, die Exposition auf das niedrigstmögliche Niveau zu senken, da keine Dosis als völlig frei von schädlichen Wirkungen angesehen werden kann.
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Ein kosmetischer Inhaltsstoff wird bei Yuka als orange (mäßiges Risiko) 🟠 eingestuft, wenn die drei oben genannten Kriterien nicht vollständig erfüllt sind. Zum Beispiel:
- die verfügbaren wissenschaftlichen Daten weisen auf eine möglicherweise hohe Exposition hin, das Evidenzniveau hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gesundheit und/oder die Umwelt bleibt jedoch unzureichend;
- die Expositionsdaten lassen eine mögliche Überschreitung eines Schwellenwerts oder ein Bioakkumulationspotenzial vermuten, das bei langfristiger Exposition zu Auswirkungen führen könnte, reichen jedoch nicht aus, um dieses Risiko eindeutig zu belegen.
Ein kosmetischer Inhaltsstoff wird bei Yuka als gelb (geringes Risiko) 🟡 eingestuft, wenn:
- die Auswirkungen auf die Gesundheit und/oder die Umwelt als weniger besorgniserregend gelten. Für die Gesundheit umfasst dies beispielsweise ein moderates Risiko von Reizungen oder Augenbeschwerden, ein moderates Risiko der Hautsensibilisierung (d. h. die Entwicklung einer Hautallergie), das Risiko, die Aufnahme anderer Stoffe über die Haut zu erleichtern, oder Photosensibilität (d. h. das Risiko, bei Lichteinwirkung Reaktionen hervorzurufen). Für die Umwelt betrifft dies beispielsweise Inhaltsstoffe, die in Kläranlagen nur teilweise entfernt werden und dadurch in die Umwelt gelangen können;
- beobachtete Effekte für die Gesundheit und/oder die Umwelt signifikant sein könnten, die verfügbaren wissenschaftlichen Belege jedoch weiterhin unzureichend sind. In diesen Fällen wird das Risiko als vermutet angesehen;
- das Expositionsniveau über kosmetische Produkte relevant ist, jedoch unter den Schwellenwerten für die Gesundheit und/oder die Umwelt bei normaler Anwendung bleibt;
- die Exposition der Umwelt gegenüber der Substanz begrenzt ist, der Herstellungsprozess jedoch eine identifizierte Umweltbelastung aufweist (Gewinnung fossiler oder mineralischer Ressourcen, energieintensive chemische Synthese, erheblicher Einsatz von Lösungsmitteln).
Ein kosmetischer Inhaltsstoff wird bei Yuka als grün (kein Risiko) 🟢 eingestuft, wenn bis heute kein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bei den in Kosmetika üblicherweise verwendeten Mengen durch wissenschaftliche Quellen mit einem robusten Evidenzniveau identifiziert wurde.