Ein Lebensmittelzusatzstoff wird bei Yuka als rot (riskant) 🔴 eingestuft, wenn alle drei folgenden Kriterien erfüllt sind:
Schwere gesundheitliche Auswirkungen
Der Zusatzstoff selbst oder potenzielle Verunreinigungen, die er enthalten kann, stehen im Zusammenhang mit schweren gesundheitlichen Auswirkungen. Als schwerwiegend gelten Effekte, die das Risiko für chronische oder schwere Erkrankungen deutlich erhöhen können, etwa Krebserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Typ-2-Diabetes oder toxische Wirkungen auf ein oder mehrere Zielorgane (z. B. Bauchspeicheldrüse, Leber, Nieren). Zu den schwerwiegenden Effekten zählen außerdem komplexe biologische oder metabolische Störungen, wie Beeinträchtigungen des endokrinen, reproduktiven oder nervlichen Systems, Aufmerksamkeits- und Verhaltensstörungen sowie Schädigungen der DNA.
Hohes Evidenzniveau
Der Zusammenhang zwischen dem Zusatzstoff und seinen toxischen Wirkungen stützt sich auf belastbare wissenschaftliche Belege, die sich ergeben aus:
- einer offiziellen Einstufung durch eine anerkannte Behörde (z. B. IARC, ECHA, ANSES usw.) und/oder
- einem Bündel übereinstimmender wissenschaftlicher Beweise, die aus mehreren komplementären methodischen Ansätzen stammen (Tierversuche, In-vitro-Studien, epidemiologische Studien usw.).
Als gesundheitlich bedenklich eingeschätzte Exposition
Unter realistischen Konsumbedingungen kann die geschätzte Exposition der Verbraucher gesundheitlich bedenkliche Werte erreichen oder überschreiten, beziehungsweise es besteht keine ausreichende Sicherheitsmarge. Bei der Bewertung werden insbesondere berücksichtigt:
- die geschätzte Konzentration des Zusatzstoffs in den Produkten
- die Häufigkeit und Menge des Konsums im Rahmen einer üblichen Ernährung
- die kumulative Exposition, wenn ein Zusatzstoff in vielen Alltagsprodukten enthalten ist
- unterschiedliche Bevölkerungsgruppen, insbesondere Säuglinge, Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Schwangere und ältere Menschen
Der Expositionsgrad wird als gesundheitlich bedenklich eingestuft, wenn mindestens eine der folgenden Situationen vorliegt:
- ein mögliches Überschreiten der akzeptablen täglichen oder wöchentlichen Aufnahmemenge (ADI, TWI usw.), die von einer Risikobewertungsbehörde wie der EFSA oder dem JECFA festgelegt wurde
- ein Überschreiten eines Risikoniveaus, das in einer Studie mit hohem Evidenzniveau gemäß den toxikologischen Standards offizieller Institutionen (z. B. IARC, JECFA, EFSA oder INERIS) festgestellt wurde
- das Fehlen eines als sicher geltenden Expositionsschwellenwerts. Dies betrifft insbesondere genotoxische Substanzen, bei denen selbst sehr geringe Expositionen theoretisch schädliche Wirkungen haben können. In solchen Fällen empfehlen die Risikobewertungsbehörden, die Exposition so weit wie möglich zu minimieren, da kein Unbedenklichkeitsschwellenwert, also keine Dosis, unterhalb derer keine schädliche Wirkung mehr auftritt, wissenschaftlich festgelegt werden kann.
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Ein Zusatzstoff wird als orange (mäßiges Risiko) 🟠 eingestuft, wenn mindestens eines der oben genannten Kriterien nicht vollständig erfüllt ist. So kann es beispielsweise sein, dass die verfügbaren wissenschaftlichen Daten nicht ausreichen, um einen klaren Konsens herzustellen, obwohl ein potenziell gesundheitlich relevanter schädlicher Effekt identifiziert wurde. Ebenso kann die ernährungsbedingte Exposition als relevant, jedoch nicht als besonders besorgniserregend oder als Überschreitung eines gesundheitlichen Risikos eingeschätzt werden.
Ein Zusatzstoff wird als gelb (geringes Risiko) 🟡 eingestuft, wenn die gesundheitlichen Auswirkungen als weniger besorgniserregend gelten, etwa bei Verdauungsbeschwerden, einem möglichen allergenen Potenzial, einem möglichen Beitrag zu Übergewicht oder einem moderaten Einfluss auf das Darmmikrobiom. Er wird ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet, wenn ein beobachteter unerwünschter Effekt zwar relevant ist, das wissenschaftliche Evidenzniveau jedoch unzureichend bleibt. In diesen Fällen gilt das Risiko als vermutet und nicht als nachgewiesen.
Ein Zusatzstoff wird als grün (kein Risiko) 🟢 eingestuft, wenn er nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei den in Lebensmitteln üblichen Einsatzmengen als unbedenklich für die menschliche Gesundheit gilt.